Newsletter BfHD vom 10. März 2017

Zu eurer Information

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Liebe Mitgliedsfrauen,

in aller Kürze die versprochenen Infos zum bisherigen Stand der Schiedsstelle.

Der GKV hat beantragt, bislang strittige Teile des seit mehreren Jahren in Verhandlung befindlichen Rahmenvertrages und seiner diversen Anhänge festzusetzen.

Strittig sind insbesondere Fragen der Vergütung.

Der GKV hatte ein für die Hebammenverbände völlig inakzeptables Angebot zur Erhöhung der Vergütung gemacht.
Die Verbände hatten unter Führung des DHV eine völlige Neustrukturierung der Vergütung in Anlehnung auf das letztendlich zu erzielende wünschenswerte Jahreseinkommen gefordert und dementsprechende Erhöhungen genannt.
Zwischen diesen Standpunkten hat es keine nennenswerte Annäherung in Verhandlungen gegeben, so dass schon aus diesem Grund der Gang in die Schiedsstelle absehbar war. Hier haben wir aber gute Karten auf eine deutlich höhere Vergütung als vom GKV angeboten, da sind wir zuversichtlich.

Neben der grundsätzlichen Frage der Vergütungserhöhung geht es aber insbesondere dem GKV darum, bei der Vergütung der geburtshilflichen Leistungen als Beleghebamme im Schicht-/Pooldienst Veränderungen in der Struktur vorzunehmen.

Liebe Kolleginnen, diese Problematik kommt bei BfHD-Mitgliedsfrauen so gut wie nicht vor, weil wir alle geburtshilflich entweder außerklinisch 1:1 oder gar 2:1 und/oder klinisch als Belegerinnen im 1:1-System unterwegs sind. Weil aber an anderer Stelle wegen dieses Themas bereits wieder viel Halbwahres und viel Panik verbreitet wird, möchten wir Euch zu der Sache grundlegend informieren.

Es sollen aus Sicht des GKV Anreize geschaffen werden, die Belegsysteme im Schichtdienst personell so zu gestalten, dass eine 1:1-, maximal aber eine 1:2-Betreuung erfolgt. Wie alle wissen, ist das im Poolsystem beileibe nicht der Fall. Das liegt u.a. daran, dass diese Geburten bisher einfach zu gering bezahlt werden.

Leider ist der GKV an dieser Stelle in seinem GKV-Antrag nicht konsequent unterwegs gewesen. Der vorliegende Antrag hat an diesem Punkt grobe fachliche Fehler – er beinhaltet, dass bei mehr als zwei betreuten Frauen alles andere, was vorkommt, gar nicht mehr gezahlt werden soll. Das ist aus unserer Sicht natürlich unsinnig! Hier muss unbedingt in der Schiedsstelle gut verhandelt werden, damit das nicht eintritt. Wir wollen hoffen, dass dieser Fehler nur ein Formfehler ist und sich spätestens in der Schiedsstelle erledigt. Auch der GKV-SV kann nicht wollen, dass gesetzlich Versicherte in so einem Fall eine gesalzene Privatrechnung der Hebamme erhalten…… denn das wäre ja die Konsequenz.

Wünschenswert aus Sicht der Frauen wäre, dass eine Geburt im 1:1- oder 1:2-Modus auch bei Schichtbelegerinnen finanziell besser bezahlt wird als wenn es mehr als zwei Frauen gleichzeitig sind. Natürlich müssen auch die weiteren Leistungen bei der dritten/vierten/…. Gebärenden gezahlt werden! Aber es muss sich einfach für die Hebammen lohnen, ab der dritten Frau noch eine Kollegin zu rufen. Wenn das alles endlich lukrativ wird, werden sich viele Kolleginnen, die sich – sicherlich auch wegen der wenig befriedigenden Arbeitsbedingungen bei so vielen zu Betreuenden – aus dieser Art Geburtshilfe verabschiedet haben, doch wieder zum Einstieg entschließen können.

Zu allen anderen Punkten des GKV-Antrages sind wir noch in der Prüfung und Berechnung. Seid bitte versichert, dass wir wie immer unser Bestes geben werden, damit die Interessen der freiberuflichen Hebammen gewahrt bleiben und unser Beruf endlich wieder genug Geld zum Leben einbringen wird.

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Wir halten euch auf dem Laufenden