Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die DSGVO gilt natürlich auch für die Geburtshäuser. Da wir oftmals sensible Daten verarbeiten gilt es hier an einigen Stellen besonders aufzupassen. Eine gemeinsame Regelung für alle Geburtshäuser gibt es nicht. So gibt es einige Geburtshäuser, die mit externen Datenschutzbeauftragten arbeiten und andere, die dies intern angehen. (Schreibt gerne in die Kommentare, mit welcher Lösung ihr in eurem Geburtshaus arbeitet.)