Netzwerk der Geburtshäuser

WIR FÜR EUCH – IHR FÜR EUCH

Die Geschichte des Netzwerks der Geburtshäuser

ist zugleich die Geschichte der gesetzlichen Verankerung der Geburtshäuser in der Bundessozialgesetz-gebung und des Ringens um die Übernahme der Betriebskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist ein hervorragendes Beispiel für eine konstruktive Zusammenarbeit der verschiedenen Interessen-vertretungen der Hebammen, der Krankenkassen, des Bundesgesundheitsministeriums und der politischen Vertretungen im Bundestag.

Sie verdeutlicht darüber hinaus, wie zäh und langwierig Veränderungsprozesse sind, vor allem im Gesetzgebungsbereich, und wie wichtig es ist, Bündnisse zu schließen und sich der Unterstützung der Betroffenen, der Frauen und Eltern, zu versichern.

Das alles hätte nicht erreicht werden können ohne die Vision, die Begeisterung, den langen Atem und den Glauben der Frauen und Mütter der ersten Jahre an die Machbarkeit des scheinbar Unmöglichen, an die Veränderbarkeit scheinbar so festgefügter Systeme.

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Justine Siegemund, die Siegemundin

Justine Siegemund lebte im 17. Jahrhundert, die Siegemundin schrieb das erste deutsche Lehrbuch für Hebammen, der erste medizinische Text auf Deutsch, der von einer Frau stammte.

Siegemundin, eigentlich Justine Siegemund, geborene Justina Dittrich, auch Justine Siegemundin. Geboren wurde Justine am 26. Dezember 1636 in Rohnstock, sie starb am 10. November 1705 in Berlin. Die Siegemundin brachte es als Autodidaktin bis zur Hebamme am brandenburgischen Hof von Kurfürst Friedrich III. und schrieb das erste deutsche Lehrbuch für Hebammen (Erstausgabe aus dem Jahre 1690). Es ist zugleich auch der erste medizinische Text auf Deutsch, der von einer Frau veröffentlicht wurde.

Quelle