Praxisanleitung

Mit der Verabschiedung des Hebammenreformgesetzes im letzten Jahr ergeben sich weitreichende Änderungen für die Durchführung des
berufspraktischen Teils des Hebammenstudiums. In HebG §§13 ff. werden nun die Praxiseinsätze genau definiert und wichtige Aussagen zur Praxisanleitung getroffen. Einhergehend damit wird die Praxisanleitung zukünftig auch finanziell entlohnt werden. An vielen Punkten braucht es jedoch deutlich beschriebene Ausführungsbestimmungen, dies ist von den einzelnen Bundesländern zu regeln.

Auch wir im Netzwerk beschäftigen uns intensiv mit der Umsetzung, denn die Geburtshäuser sind ein wichtiger Einsatzort für den berufspraktischen Teil und decken außerklinisch wohl den größten Bedarf.

WIR FINDEN DIE ARBEIT, DIE IHR IN DEN GEBURTSHÄUSERN IN DER ANLEITUNG VON SCHÜLERINNEN UND STUDENTINNEN LEISTET, ENORM WERTVOLL UND WICHTIG, DENN NUR SO KANN SICHERGESTELLT WERDEN, DASS DIE GRUNDLEGENDE IDEE UNSERER ARBEIT AUCH DEN ZUKÜNFTIGEN HEBAMMENGENERATIONEN VERMITTELT WERDEN KANN!
Darum wollen wir euch so gut wie möglich in dieser Aufgabe unterstützen. So haben wir diverse Unterlagen für die der außerklinische Geburtshilfe und Hebammenbetreuung erarbeitet, damit der Einsatz vor Ort möglichst unbürokratisch durchgeführt werden kann. Politisch vernetzen wir uns mit den anderen Verbänden und in den einzelnen Ländern, um möglichst einheitliche Regelungen und Umsetzungsbestimmungen durchzusetzen.
HIER findet ihr wichtige Informationen rund um das Thema:
Ihr findet hier den Mustervertrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft, an dem das Netzwerk mitgearbeitet hat. Ebenso findet ihr diesen Vertrag mit unseren Kommentaren versehen, so dass ihr eure eigenen Verträge danach gestalten könnt. Solltet ihr noch Fragen zu einzelnen Paragraphen haben, könnt ihr euch sehr gerne bei uns melden.