Geburtenumlage für das Beitragsjahr 2026 Name des Mitglieds-Geburtshauses:*Ihr habt euer Geburtshaus 2024 / 2025 / 2026 neu eröffnet? Dann nennt uns bitte den Monat und das Jahr der Gründung, damit wir ermitteln können, ob ihr die Geburtenumlage in voller Höhe (ab 3. Jahr), ermäßigt (ab 2. Jahr) oder noch gar nicht (1. Jahr) zahlen werdet.Anzahl der Geburten:*im Geburtshaus begonnene Geburten im Jahr 2025Geburtenumlage: Zur Finanzierung der berufspolitischen Arbeit des Netzwerks der Geburtshäuser zahlen die ordentlichen Geburtshaus-Mitglieder eine Geburtenumlage. Laut Beitragsordnung vom 05.04.2025 beträgt die Umlage 1% bzw. ermäßigt 0,5 % der aktuellen Betriebskostenpauschale für jede im Geburtshaus begonnene Geburt. Berechnungsbasis ist das Vorjahr. Geburtshäuser, deren Vertretungsberechtigte/Bevollmächtigte ein Vorstandsamt im Netzwerk der Geburtshäuser ausüben, zahlen in dieser Zeit eine ermäßigte Umlage von 0,5%. Berechnungsbasis ist das volle Geschäftsjahr. Download Beitragsordnung Download Wofür eine Geburtenumlage? Bitte ggf. ankreuzen!Wir üben ein Vorstandsamt im Netzwerk der Geburtshäuser aus.Aufgrund unserer schwierigen finanziellen Situation beantragen wir, den Umlagedeckel in Höhe von 1.500 Euro anzuwenden.Aufgrund unserer schwierigen finanziellen Situation wünschen wir ein Gespräch mit dem Vorstand.SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID des Netzwerks der Geburtshäuser: DE37 ZZZ 000 00 418 537 Ich/wir erteile/n dem Netzwerk der Geburtshäuser das SEPA-Mandat, die Geburtenumlage am 30.04.2026 von meinem/unserem Mitgliederkonto einzuziehen.JaNeinDie Umlage soll stattdessen zu folgendem Datum eingezogen werden: Meine/unsere IBAN hat sich gegenüber dem Vorjahr geändert. Your Website*JaNeinDie neue IBAN lautet:Name der Kontoinhaber/innen:*Name der Bearbeiterin/des Bearbeiters:*E-Mail-Adresse*Dieses Formular gilt mit dem Absenden als unterschrieben!Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.Are you human?*Absenden Skip back to main navigation