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Hebammenhilfevertrag in Neuauflage – Selbstverwaltung bewährt sich
Die Verbände der Hebammenseite, der BfHD, DHV und NwGH erreichen mit dem GKV-SV eine Reihe wichtiger Verbesserungen. Alle Unterschriften wurden gesetzt. Ab 1.4.26 gilt:
· neue Regeln für die Abrechenbarkeit des 1:1 Zuschlags bei Beleghebammen
· zusätzlichen Gebührenpositionen für ambulante Leistungen
· Wegfall der Quittierungspflicht bei telefonischer Beratung
· Aufnahme einer Materialpauschale für Entnahme Körpermaterial bei Wöchnerin
· Erleichterungen bei der Abrechnung aller Hebammenleistungen durch
Optimierung der Versichertenbestätigungen.
Der DHV zieht seine Klage gegen die Schiedsstelle zurück und die Selbstverwaltung hat die Kraft bewiesen, nach langem Ringen und trotz aller Schwierigkeiten eine Verbesserung herbeiführen zu können.
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