Beitragsordnung
Auf der Grundlage von § 6 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung am 02.04.2022 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
Mitgliedsbeitrag:
FÖRDERNDES MITGLIED
PERSON/ORGANISATION
- Jährlicher Beitrag
- Nicht für Geburtshäuser
VOLLMITGLIED GEBURTSHAUS
- Jährlicher Beitrag
- Ab 2. Jahr nach Gründung
- zzgl. Geburtenumlage
VOLLMITGLIED GEBURTSHAUS-GRÜNDUNGSINITIATIVE UND GEBURTSHAUS-NEUGRÜNDUNG
- Jährlicher Beitrag
- Bis 1 Jahr nach Gründung
- Ohne Geburtenumlage
SCHNUPPERMITGLIED GEBURTSHAUS
- Jährlicher Beitrag
- Befristet für 1 Jahr
- Ohne Geburtenumlage
Umlage:
- Zur Finanzierung der berufspolitischen Arbeit des Netzwerks der Geburtshäuser zahlen Geburtshäuser eine Umlage. Seit 01.01.2022 beträgt diese 8,00 EUR je im Geburtshaus begonnener Geburt (ermäßigt 4,00 EUR). Berechnungsbasis ist die Geburtenzahl des Vorjahres.
- Vor Fälligkeit der Umlage werden wir euch jeweils rechtzeitig informieren und die Geburtenzahl des Vorjahres abfragen.
- Gründungsinitiativen, Neugründungen im ersten Jahr und Schnuppermitglieder zahlen keine Umlage
Sozialklausel:
Geburtshäuser in schwieriger finanzieller Situation wenden sich bitte direkt an den Vorstand.
Geburtshäuser mit hoher Geburtenzahl in schwieriger finanzieller Situation können den Umlagedeckel von 1.500 EUR pro Jahr beantragen.
Zahlungsweise:
Mitgliedsbeitrag und Umlagen werden per Lastschrift auf das Konto der GLS Bank eingezogen:
Zahlungsempfänger:
Netzwerk der Geburtshäuser e.V. Villenstraße 6 53129 Bonn |
IBAN: DE81 4306 0967 4099 3959 00 |
BIC: GENODEM1GLS | |
Gläubiger-‐ID: DE37ZZZ00000418537 |
Hinweis für neue Mitglieder:
Laut Satzung ist der Monat, in dem der Beitritt eines neuen Mitglieds wirksam wird, der erste Beitragsmonat. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag ist im 1. Monat der Mitgliedschaft für das gesamte Jahr fällig. Ab dem Folgejahr ist der Mitgliedsbeitrag bis 31.03. des Kalenderjahres zu entrichten.
Bei finanziellen Problemen sind Sonderregelungen nach Absprache möglich.