Geburtenumlage für das Beitragsjahr 2025 Name des Mitglieds-Geburtshauses:*Bitte ggf. ankreuzen! Wir haben unser Geburtshaus neu eröffnet:202320242025Anzahl der Geburten:*im Geburtshaus begonnene Geburten im Jahr 2024Geburtenumlage: Zur Finanzierung der berufspolitischen Arbeit des Netzwerks der Geburtshäuser zahlen die ordentlichen Geburtshaus-Mitglieder eine Geburtenumlage. Laut Beitragsordnung vom 02.04.2022 beträgt die Umlage 1% bzw. ermäßigt 0,5 % der aktuellen Betriebskostenpauschale für jede im Geburtshaus begonnene Geburt. Berechnungsbasis ist das Vorjahr. Geburtshäuser, deren Vertretungsberechtigte/Bevollmächtigte ein Vorstandsamt im Netzwerk der Geburtshäuser ausüben, zahlen in dieser Zeit eine ermäßigte Umlage von 0,5%. Berechnungsbasis ist das volle Geschäftsjahr. Download Beitragsordnung Download Wofür eine Geburtenumlage? Bitte ggf. ankreuzen!Wir üben ein Vorstandsamt im Netzwerk der Geburtshäuser aus.Aufgrund unserer schwierigen finanziellen Situation beantragen wir, den Umlagedeckel in Höhe von 1.500 Euro anzuwenden.Aufgrund unserer schwierigen finanziellen Situation wünschen wir ein Gespräch mit dem Vorstand.SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID des Netzwerks der Geburtshäuser: DE37 ZZZ 000 00 418 537 Ich/wir erteile/n dem Netzwerk der Geburtshäuser das SEPA-Mandat, die Geburtenumlage am 30.04.2025 von meinem/unserem Mitgliederkonto einzuziehen.JaNeinDie Umlage soll stattdessen zu folgendem Datum eingezogen werden: Meine/unsere IBAN hat sich gegenüber dem Vorjahr geändert. JaNeinDie neue IBAN lautet:Name der Kontoinhaber/innen:*Name der Bearbeiterin/des Bearbeiters:*E-Mail-Adresse*Dieses Formular gilt mit dem Absenden als unterschrieben!Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.Are you human?*AbsendenDieses Feld sollte nicht ausgefüllt werden Skip back to main navigation