Geburtenumlage für das Beitragsjahr 2023 Name des Mitglieds-Geburtshauses:*Bitte ggf. ankreuzen! Wir haben unser Geburtshaus neu eröffnet:202020212022Anzahl der Geburten:*im GH begonnene Geburten im Jahr 2022Zur Finanzierung der berufspolitischen Arbeit des Netzwerks der Geburtshäuser zahlen die ordentlichen Mitglieder eine Geburtenumlage. Laut Beitragsordnung vom 02.04.2022 beträgt die Umlage 1% bzw. ermäßigt 0,5 % der aktuellen Betriebskostenpauschale für jede im Geburtshaus begonnene Geburt. Berechnungsbasis ist das Vorjahr. Download Beitragsordnung Download Dafür zahlen wir eine Geburtenumlage Geburtshäuser, deren Vertretungsberechtigte/Bevollmächtigte ein Vorstandsamt im Netzwerk der Geburtshäuser ausüben, zahlen in dieser Zeit eine ermäßigte Umlage von 0,5%. Berechnungsbasis ist das volle Geschäftsjahr.Bitte ggf. ankreuzen!Wir üben ein Vorstandsamt im Netzwerk der Geburtshäuser aus.Aufgrund unserer schwierigen finanziellen Situation beantragen wir, den Umlagedeckel in Höhe von 1.500 Euro anzuwenden.Aufgrund unserer schwierigen finanziellen Situation wünschen wir ein Gespräch mit dem Vorstand.Ihr habt dem Netzwerk der Geburtshäuser e.V. ein Lastschriftmandat erteilt, damit wir die Umlage von eurem Konto einziehen können. Unsere Gläubiger-ID: DE37 ZZZ 000 00 418 537 Wir buchen die Umlage zum 31.05.2023 von eurem uns benannten Konto ab.Die Umlage soll stattdessen zu folgendem Datum eingezogen werden: Bitte informiert uns rechtzeitig, falls sich eure Kontodaten gegenüber dem Vorjahr geändert haben.Name der Kontoinhaber/innen:*Name der Bearbeiterin/des Bearbeiters:*E-Mail-Adresse*Dieses Formular gilt mit dem Absenden als unterschrieben!Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.Are you human?*AbsendenDieses Feld sollte nicht ausgefüllt werden Skip back to main navigation