Geburtenumlage

Geburtenumlage für das Beitragsjahr 2024

im Geburtshaus begonnene Geburten im Jahr 2023

Geburtenumlage:

Zur Finanzierung der berufspolitischen Arbeit des Netzwerks der Geburtshäuser zahlen die ordentlichen Geburtshaus-Mitglieder eine Geburtenumlage.
Laut Beitragsordnung vom 02.04.2022 beträgt die Umlage 1% bzw. ermäßigt 0,5 % der aktuellen Betriebskostenpauschale für jede im Geburtshaus begonnene Geburt. Berechnungsbasis ist das Vorjahr.
Geburtshäuser, deren Vertretungsberechtigte/Bevollmächtigte ein Vorstandsamt im Netzwerk der Geburtshäuser ausüben, zahlen in dieser Zeit eine ermäßigte Umlage von 0,5%. Berechnungsbasis ist das volle Geschäftsjahr.

Download Beitragsordnung
Download Dafür zahlen wir eine Geburtenumlage


 
SEPA-Lastschriftmandat
Gläubiger-ID des Netzwerks der Geburtshäuser: DE37 ZZZ 000 00 418 537

Ich/wir erteile/n dem Netzwerk der Geburtshäuser das SEPA-Mandat, die Geburtenumlage am 31.05.2024 von meinem/unserem Mitgliederkonto einzuziehen.

Meine/unsere IBAN hat sich gegenüber dem Vorjahr geändert.

Dieses Formular gilt mit dem Absenden als unterschrieben!