Geburtenumlage

Geburtenumlage für das Beitragsjahr 2023

im GH begonnene Geburten im Jahr 2022


Zur Finanzierung der berufspolitischen Arbeit des Netzwerks der Geburtshäuser zahlen die ordentlichen Mitglieder eine Geburtenumlage. Laut Beitragsordnung vom 02.04.2022 beträgt die Umlage 1% bzw. ermäßigt 0,5 % der aktuellen Betriebskostenpauschale für jede im Geburtshaus begonnene Geburt. Berechnungsbasis ist das Vorjahr.

Download Beitragsordnung

Download Dafür zahlen wir eine Geburtenumlage

Geburtshäuser, deren Vertretungsberechtigte/Bevollmächtigte ein Vorstandsamt im Netzwerk der Geburtshäuser ausüben, zahlen in dieser Zeit eine ermäßigte Umlage von 0,5%. Berechnungsbasis ist das volle Geschäftsjahr.

Ihr habt dem Netzwerk der Geburtshäuser e.V. ein Lastschriftmandat erteilt, damit wir die Umlage von eurem Konto einziehen können. Unsere Gläubiger-ID: DE37 ZZZ 000 00 418 537

Wir buchen die Umlage zum 31.05.2023 von eurem uns benannten Konto ab.

Bitte informiert uns rechtzeitig, falls sich eure Kontodaten gegenüber dem Vorjahr geändert haben.

Dieses Formular gilt mit dem Absenden als unterschrieben!