Der Eilantrag des DHV auf (teilweise) Aussetzung des neuen Hebammenhilfevertrags wurde am 11.12.2025 durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt.
Der seit 01.11.2025 gültige Hebammenhilfevertrag bleibt genauso, wie er durch die Schiedsstelle festgesetzt wurde, in Kraft.
Damit ist das Risiko vom Tisch, dass die Hebammenvergütung für alle Kolleg*innen auf das Niveau von 2017 zurückgesetzt wird und Unsicherheiten durch unklare Vergütungsregelungen entstehen.
Jetzt wird es höchste Zeit, dass die Verbesserungen, die von NWGH, BfHD und DHV mit dem GKV-SV im Rahmen der von der Schiedsstelle eingesetzten Arbeitsgruppe bereits erarbeitet wurden, zügig vertraglich vereinbart werden.
Diese Nachbesserungen betreffen alle freiberufliche Kolleg*innen und besonders die Dienstbeleghebammen in Krankenhäusern.