Der Ergänzungsvertrag

über „Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen gemäß § 134 a SGB V“ (ErgV) zwischen dem Netzwerk der Geburtshäuser, den Hebammenverbänden und dem GKV-SV wird abgeschlossen.

Gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine Betriebskostenpauschale (BKP) von 550 Euro für eine vollendete Geburt in einem Geburtshaus mit Qualitätsmanagementsystem.