der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Aufnahme der Geburtshäuser in das Sozialgesetzbuch (SGB) mit einer Regelung der Betriebskostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen wurde beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingebracht. Beginn eines langwieriges Prüf- und Gesetzgebungsverfahren beginnt.