Ein gemeinsamer Gesetzentwurf

der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Aufnahme der Geburtshäuser in das Sozialgesetzbuch (SGB) mit einer Regelung der Betriebskostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen wurde beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingebracht. Beginn eines langwieriges Prüf- und Gesetzgebungsverfahren beginnt.