Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Krankenkassen unterstützen das Netzwerk der Geburtshäuser im Gesetzgebungsverfahren. Nach mehreren Anhörungen im Gesundheitsausschuss und vier Lesungen stimmt der Bundesrat ebenfalls dem Gesetzentwurf zu. Die Gesundheitsreform wird mit den heutigen Regelungen und Leistungsgrundsätzen für Geburtshäuser verabschiedet.
Die gesetzliche Verankerung der Geburtshäuser im Sozialgesetzbuch V als „Hebammen-geleitete ambulante Einrichtung der außerklinischen Geburtshilfe“ ist ein politischer Meilenstein in der Anerkennung der außerklinischen Geburtshilfe.