Zuschlag für QM-Tätigkeit in Höhe von 7 Euro

Durch Nachverhandlungen mit der GKV, den Hebammenverbänden und des Netzwerks der Geburtshäuser. Die BKP steigt auf 707 Euro. Die Schiedsstelle macht zur Auflage sich bis zur nächsten Verhandlungsrunde im Jahr 2015 auf gemeinsame Kostenbestandteile zu einigen und verlässliche Kostendaten durch ein gemeinsames Gutachten zu erbringen.

Der extreme Anstieg der Haftpflichtprämien für Hebammen mit Geburtshilfe beginnt sich auf die Geburtshäuser bedrohlich auszuwirken. BMG lehnt das vom Netzwerk mit einem unabhängigen Versicherungsmakler entwickelte Haftpflicht-Fondsmodell für Geburtshaus-Hebammen ab.