Unsere Chronologie

Cool Timeline

2019
Gründung der „Akademie des Netzwerks der Geburtshäuser“
Gründung der „Akademie des Netzwerks der Geburtshäuser“ mit dem Ziel, geburtshausspezifische Fort- und Weiterbildungen anzubieten
2019
20-jähriges Jubiläum

Das Netzwerk der Geburtshäuser begeht sein 20-jähriges Bestehen

2018
Ein unaufwändiger Modus zur Ermittlung künftiger Kostensteigerungen

wird durch eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit von Netzwerk der Geburtshäuser, DHV und GKV-SV erreicht. Die Höhe der BKP beträgt seit 2019 804 Euro.

2017
Steuerrechtliche Anerkennung

Das Netzwerk der Geburtshäuser wird steuerrechtlich als Berufsverband anerkannt.

2015-2016
Netzwerk der Geburtshäuser ist beharrlich und präsent!

Das Netzwerk der Geburtshäuser arbeitet an seiner Vereinsstruktur, Satzung, Inhalten und Zielen seiner Arbeit und versteht sich als konsequenter Interessenvertreter für Geburts-häuser und die in den Geburtshäusern arbeitenden Hebammen. Folgerichtig wird weiter daran gearbeitet, sich zum Berufsverband zu entwickeln und zu profilieren. Infolgedessen entfällt die Basis der Gemeinnützigkeit. Namensänderung: „Netzwerk der Geburtshäuser/ HgE – Verein zur Förderung der Geburtshäuser/Hebammengeleiteten Einrichtungen in Deutschland e.V.“


Die Arbeitstagungen finden alle neun Monate wieder in den Mitglieds-Geburtshäusern statt, Schwerpunkte sind Erfahrungsaustausch und Fortbildungen für Hebammen und Geschäftsführungen von Geburtshäusern.
Beharrliche und kompetente Präsenz des Vorstands trägt dazu bei, dass das Netzwerk der Geburtshäuser wieder an den Rahmenvertrags-Verhandlungen (Hebammen- Leistungen und Gebühren) und den Ergänzungsvertrags-Verhandlungen teilnimmt und damit zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Hebammenverbände miteinander und mit dem GKV beitragen kann. Die Mitgliederzahlen steigen.

2015
Schiedsverhandlung zum Hebammen-Rahmenvertrag

mit der Teilnahme des Netzwerks der Geburtshäuser. Verhandlungsschwerpunkte sind die Ausschlusskriterien bei Hausgeburten und der Ausgleich der Haftpflichtkosten. Zusammen mit dem BfHD stimmt das Netzwerk für einen Sicherstellungszuschlag für alle Hebammen mit dem Ziel, wieder mehr Hebammen für die Arbeit in einem Geburtshaus zu gewinnen. Dem neu gegründeten deutschen Fachverband für Hausgeburtshilfe (DFH) wird eine Teilnahme an diesen Verhandlungen verwehrt. Infolgedessen wird auch das Netzwerk der Geburtshäuser nur noch zugelassen bei Verhandlungsinhalten mit Bezug zur Institution „Hebammen geleitete Einrichtung“

2014-2015
Bedrohliche existenzielle Situation in der Versorgung mit Hebammenhilfe

Extrem gestiegenen Haftpflichtprämien und der Rückzug mehrerer Versicherer aus der Haftpflicht für die außerklinische Geburtshilfe überlagern alle anderen Themen. Das Netzwerk der Geburtshäuser wirkt aktiv mit an den politischen und inhaltlich-fachlichen Prozessen zur Erhaltung der außerklinischen Geburtshilfe und der Vorbereitung eines Sicherstellungszuschlags für Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe zum Ausgleich der weiterhin steigenden Haftpflichtprämien: Mitarbeit in der Interministeriellen Arbeits-gruppe beim BMG, am Runden Tisch des Gesundheitsministers, der Anhörungen im Gesundheitsausschuss inkl. vorheriger schriftlicher Stellungnahmen sowie Unterstützung von Elternprotesten und Aktionen des Vereins „Hebammen für Deutschland“.

Ergebnis dieser Proteste: das „Hebammen-Haftpflicht-Thema“ wird in den Koalitionsvertrag aufgenommen, eine kurzfristige Lösung in Form eines Sicherstellungszuschlags für Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe wird beschlossen.

2014
Zur Ermittlung der Betriebskosten für die Geburt in einem Geburtshaus

als Basis für weitere Verhandlungen über die BKP. Das Netzwerk der Geburtshäuser, DHV und BfHD beauftragen einen gemeinsamen Gutachter. Die Mehrzahl der Geburtshäuser des Netzwerks nimmt an der Befragung zur Erstellung des Gutachtens teil. Das Netzwerk übernimmt einen hohen Kostenbeitrag zur Finanzierung ungeachtet seiner noch geringen Anzahl von Mitgliedern.

2013
Zuschlag für QM-Tätigkeit in Höhe von 7 Euro

Durch Nachverhandlungen mit der GKV, den Hebammenverbänden und des Netzwerks der Geburtshäuser. Die BKP steigt auf 707 Euro. Die Schiedsstelle macht zur Auflage sich bis zur nächsten Verhandlungsrunde im Jahr 2015 auf gemeinsame Kostenbestandteile zu einigen und verlässliche Kostendaten durch ein gemeinsames Gutachten zu erbringen.

Der extreme Anstieg der Haftpflichtprämien für Hebammen mit Geburtshilfe beginnt sich auf die Geburtshäuser bedrohlich auszuwirken. BMG lehnt das vom Netzwerk mit einem unabhängigen Versicherungsmakler entwickelte Haftpflicht-Fondsmodell für Geburtshaus-Hebammen ab.

2012
Konsolidierung des Netzwerks der Geburtshäuser

und erneute Vertretung der Geburtshäuser in den Verhandlungen mit dem GKV. Verhandlungsführer für die Belange der Geburtshäuser ist inzwischen der DHV. Schiedsstelle legt als BKP für im Geburtshaus begonnene Geburten 700 Euro fest, so dass auch der Aufwand für verlegte Geburten finanziert werden kann

2011
Die Entwicklung des Qualitätsmanagements wird beendet

Die Verbundzertifizierung erfolgt ab sofort durch eine Fachfirma. Das Netzwerk der Geburtshäuser definiert seine Aufgaben in der Interessenvertretung gegenüber den Krankenkassen, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und der Erfahrungsaustausch der Geburtshäuser untereinander sowie spezifische Fortbildungen.

Januar 2011
Die Liquidation wird verhindert

indem eine erneute Mitgliederversammlung das Wiederaufleben des Vereins beschließt und einen neuen Vorstand wählt.

Ende 2010
Wiederbelebung des Netzwerks der Geburtshäuser

wird durch verbliebene Mitglieder und der Liquidatorin in die Wege geleitet, um die erreichten Ergebnisse und Erfahrungen des Netzwerks zu sichern und wieder für die Interessen der Geburtshäuser eintreten zu können. Viele Geburtshäuser haben inzwischen das Netzwerk der Geburtshäuser verlassen und sind zum DHV (ehemals BDH) gewechselt.

Juni 2010
Beschluss, das Netzwerk der Geburtshäuser aufzulösen

Uneinigkeit über Ziele, Aufgaben, Handlungsspielraum und Befugnisse des Vorstands und der Koordinationsstelle QM des Netzwerks der Geburtshäuser sowie die Unmöglichkeiten einer angemessenen Vergütung für Vorstands- und Beiratstätigkeit haben zur Folge, dass der Vorstand zurücktritt und kein neuer Vorstand gewählt werden kann. Die Konkurrenz zwischen dem BDH und dem Netzwerk der Geburtshäuser zeigt Auswirkungen.

2008-2010
Installation des Qualitätsmanagement-Systems in allen Geburtshäusern

Dafür wird die Koordinationsstelle „Qualitätsmanagement“ gegründet. Die ersten Geburtshäuser werden erfolgreich im Verbund zertifiziert. Das Netzwerk der Geburtshäuser ist neben den beiden Hebammenverbänden Verhandlungspartner für alle Belange der Geburtshäuser und Mitglied der Schiedsstelle. Es werden mögliche Rechts-formen für ein Geburtshaus definiert.

Als Grundlage für die Verhandlung der BKP führt das Netzwerk der Geburtshäuser eine erste umfangreiche Struktur- und Kostenanalyse durch.

2008
Der Ergänzungsvertrag

über „Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen gemäß § 134 a SGB V“ (ErgV) zwischen dem Netzwerk der Geburtshäuser, den Hebammenverbänden und dem GKV-SV wird abgeschlossen.

Gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine Betriebskostenpauschale (BKP) von 550 Euro für eine vollendete Geburt in einem Geburtshaus mit Qualitätsmanagementsystem.