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Das Netzwerk der Geburtshäuser begeht sein 20-jähriges Bestehen
wird durch eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit von Netzwerk der Geburtshäuser, DHV und GKV-SV erreicht. Die Höhe der BKP beträgt seit 2019 804 Euro.
Das Netzwerk der Geburtshäuser wird steuerrechtlich als Berufsverband anerkannt.
Das Netzwerk der Geburtshäuser arbeitet an seiner Vereinsstruktur, Satzung, Inhalten und Zielen seiner Arbeit und versteht sich als konsequenter Interessenvertreter für Geburts-häuser und die in den Geburtshäusern arbeitenden Hebammen. Folgerichtig wird weiter daran gearbeitet, sich zum Berufsverband zu entwickeln und zu profilieren. Infolgedessen entfällt die Basis der Gemeinnützigkeit. Namensänderung: „Netzwerk der Geburtshäuser/ HgE – Verein zur Förderung der Geburtshäuser/Hebammengeleiteten Einrichtungen in Deutschland e.V.“
Die Arbeitstagungen finden alle neun Monate wieder in den Mitglieds-Geburtshäusern statt, Schwerpunkte sind Erfahrungsaustausch und Fortbildungen für Hebammen und Geschäftsführungen von Geburtshäusern.
Beharrliche und kompetente Präsenz des Vorstands trägt dazu bei, dass das Netzwerk der Geburtshäuser wieder an den Rahmenvertrags-Verhandlungen (Hebammen- Leistungen und Gebühren) und den Ergänzungsvertrags-Verhandlungen teilnimmt und damit zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Hebammenverbände miteinander und mit dem GKV beitragen kann. Die Mitgliederzahlen steigen.
mit der Teilnahme des Netzwerks der Geburtshäuser. Verhandlungsschwerpunkte sind die Ausschlusskriterien bei Hausgeburten und der Ausgleich der Haftpflichtkosten. Zusammen mit dem BfHD stimmt das Netzwerk für einen Sicherstellungszuschlag für alle Hebammen mit dem Ziel, wieder mehr Hebammen für die Arbeit in einem Geburtshaus zu gewinnen. Dem neu gegründeten deutschen Fachverband für Hausgeburtshilfe (DFH) wird eine Teilnahme an diesen Verhandlungen verwehrt. Infolgedessen wird auch das Netzwerk der Geburtshäuser nur noch zugelassen bei Verhandlungsinhalten mit Bezug zur Institution „Hebammen geleitete Einrichtung“
Extrem gestiegenen Haftpflichtprämien und der Rückzug mehrerer Versicherer aus der Haftpflicht für die außerklinische Geburtshilfe überlagern alle anderen Themen. Das Netzwerk der Geburtshäuser wirkt aktiv mit an den politischen und inhaltlich-fachlichen Prozessen zur Erhaltung der außerklinischen Geburtshilfe und der Vorbereitung eines Sicherstellungszuschlags für Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe zum Ausgleich der weiterhin steigenden Haftpflichtprämien: Mitarbeit in der Interministeriellen Arbeits-gruppe beim BMG, am Runden Tisch des Gesundheitsministers, der Anhörungen im Gesundheitsausschuss inkl. vorheriger schriftlicher Stellungnahmen sowie Unterstützung von Elternprotesten und Aktionen des Vereins „Hebammen für Deutschland“.
Ergebnis dieser Proteste: das „Hebammen-Haftpflicht-Thema“ wird in den Koalitionsvertrag aufgenommen, eine kurzfristige Lösung in Form eines Sicherstellungszuschlags für Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe wird beschlossen.
als Basis für weitere Verhandlungen über die BKP. Das Netzwerk der Geburtshäuser, DHV und BfHD beauftragen einen gemeinsamen Gutachter. Die Mehrzahl der Geburtshäuser des Netzwerks nimmt an der Befragung zur Erstellung des Gutachtens teil. Das Netzwerk übernimmt einen hohen Kostenbeitrag zur Finanzierung ungeachtet seiner noch geringen Anzahl von Mitgliedern.
Durch Nachverhandlungen mit der GKV, den Hebammenverbänden und des Netzwerks der Geburtshäuser. Die BKP steigt auf 707 Euro. Die Schiedsstelle macht zur Auflage sich bis zur nächsten Verhandlungsrunde im Jahr 2015 auf gemeinsame Kostenbestandteile zu einigen und verlässliche Kostendaten durch ein gemeinsames Gutachten zu erbringen.
Der extreme Anstieg der Haftpflichtprämien für Hebammen mit Geburtshilfe beginnt sich auf die Geburtshäuser bedrohlich auszuwirken. BMG lehnt das vom Netzwerk mit einem unabhängigen Versicherungsmakler entwickelte Haftpflicht-Fondsmodell für Geburtshaus-Hebammen ab.
und erneute Vertretung der Geburtshäuser in den Verhandlungen mit dem GKV. Verhandlungsführer für die Belange der Geburtshäuser ist inzwischen der DHV. Schiedsstelle legt als BKP für im Geburtshaus begonnene Geburten 700 Euro fest, so dass auch der Aufwand für verlegte Geburten finanziert werden kann
Die Verbundzertifizierung erfolgt ab sofort durch eine Fachfirma. Das Netzwerk der Geburtshäuser definiert seine Aufgaben in der Interessenvertretung gegenüber den Krankenkassen, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und der Erfahrungsaustausch der Geburtshäuser untereinander sowie spezifische Fortbildungen.
indem eine erneute Mitgliederversammlung das Wiederaufleben des Vereins beschließt und einen neuen Vorstand wählt.
wird durch verbliebene Mitglieder und der Liquidatorin in die Wege geleitet, um die erreichten Ergebnisse und Erfahrungen des Netzwerks zu sichern und wieder für die Interessen der Geburtshäuser eintreten zu können. Viele Geburtshäuser haben inzwischen das Netzwerk der Geburtshäuser verlassen und sind zum DHV (ehemals BDH) gewechselt.
Uneinigkeit über Ziele, Aufgaben, Handlungsspielraum und Befugnisse des Vorstands und der Koordinationsstelle QM des Netzwerks der Geburtshäuser sowie die Unmöglichkeiten einer angemessenen Vergütung für Vorstands- und Beiratstätigkeit haben zur Folge, dass der Vorstand zurücktritt und kein neuer Vorstand gewählt werden kann. Die Konkurrenz zwischen dem BDH und dem Netzwerk der Geburtshäuser zeigt Auswirkungen.
Dafür wird die Koordinationsstelle „Qualitätsmanagement“ gegründet. Die ersten Geburtshäuser werden erfolgreich im Verbund zertifiziert. Das Netzwerk der Geburtshäuser ist neben den beiden Hebammenverbänden Verhandlungspartner für alle Belange der Geburtshäuser und Mitglied der Schiedsstelle. Es werden mögliche Rechts-formen für ein Geburtshaus definiert.
Als Grundlage für die Verhandlung der BKP führt das Netzwerk der Geburtshäuser eine erste umfangreiche Struktur- und Kostenanalyse durch.
über „Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen gemäß § 134 a SGB V“ (ErgV) zwischen dem Netzwerk der Geburtshäuser, den Hebammenverbänden und dem GKV-SV wird abgeschlossen.
Gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine Betriebskostenpauschale (BKP) von 550 Euro für eine vollendete Geburt in einem Geburtshaus mit Qualitätsmanagementsystem.