Entscheid der Schiedsstelle am 2.4.2025 – Neuer Hebammenhilfevertrag steht

Entscheid der Schiedsstelle am 2.4.2025:

Neuer Hebammenhilfevertrag steht!

Neuer Hebammenhilfevertrag gültig ab dem 01.11.2025:
Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V in der  Fassung des Beschlusses der Schiedstelle vom 02.04.2025

Das Netzwerk der Geburtshäuser ist Vertragspartner im § 134a SGB V

Es gibt einen neuen Rahmenvertrag! Am 2.4.2025 hat die Schiedsstelle eine Einigung herbeigeführt. Die neue Vergütung für Hebammen wird ab 1.11.2025 in Kraft treten.

Das bedeutet, dass alle Hebammen eine Vergütungserhöhung und eine Reihe weiterer Verbesserungen für ihre Arbeitsbedingungen erhalten, auf die alle Kolleginnen sehr lange gewartet haben:

  • Deutliche Vergütungserhöhungen für alle Leistungsbereiche
  • Pauschale Vergütungserhöhung für die Übergangszeit
  • Für den Bereich Beleghebammenteams in Krankenhäusern konnten wir noch weitere Verbesserung erreichen.

Für die Beleghebammenteams haben wir darüber hinaus mit einer gemeinsam von BfHD und NwGH eingebrachten Vertragsergänzung erzielen können, dass unmittelbar zum Inkrafttreten des Vertrags eine Arbeitsgruppe zu bilden ist, welche die Auswirkungen des angepassten Vergütungssystems zeitnah evaluiert und erforderlichenfalls unverzüglich Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems aufnimmt. Die Arbeitsgruppe stellt zudem FAQs und Hinweise zur Umsetzung der neuen Vergütungsstruktur, zur Vermeidung von Problemen und somit Hilfestellung für Lösungsansätze zur Verfügung.

Wir sind sehr erleichtert, dass der heutige Abschluss möglich war und es keine weitere Vertagung und Verzögerung der Vergütungserhöhung gibt, obwohl es eine erneute gerichtliche Anstrengung durch den DHV gab, dass maßgebliche Beiträge zum Vertrag ausgeschlossen werden (sprich: das Netzwerk der Geburtshäuser an der Teilnahme gehindert werden sollte).

Dass wir am 2.4.25 so weit gekommen sind und abschließen konnten, war möglich, weil der Schiedsstelle der zwischen BfHD, NwGH und GKV-SV aufgrund der weitergeführten Gespräche nach dem Ausscheiden des DHV geeinte Kompromissweg vorlag, der die Schiedsstelle überzeugen konnte und es so möglich war, am ersten Verhandlungstag zum Ende zu kommen.

Inzwischen gibt es neben Zustimmung auch viel Protest in den sozialen Medien von Kolleginnen, die die Inhalte des Vertrags noch nicht genau kennen. Es wird also in der nächsten Zeit sehr viel um Aufklärung und Information gehen, um die Neuerungen richtig einordnen zu können.

Und die zweite große Neuigkeit ist: Das Netzwerk der Geburtshäuser e.V. ist nach Spruch der Schiedsstelle Vertragspartner im § 134 a SGB V, also ausdrücklich auch Vertragspartner für den Rahmenvertrag.

Berlin/Bonn, 02.04.2025