Newsletter zur Anrufung der Schiedsstelle durch GKV – Auswirkung auf Geburtshäuser?

Liebe Kolleginnen in den Geburtshäusern,

wie Sie wahrscheinlich inzwischen gehört und gelesen haben, hat der GKV
nach längerer Verhandlungszeit zum Thema Hebammenvergütung die
Schiedsstelle angerufen. Wir informieren Sie heute über die Situation
und die möglichen Auswirkungen auf Ihre Arbeit in den Geburtshäusern.

HAUPTPROBLEM ist die Unmöglichkeit einer Einigung in Bezug auf die
VERGÜTUNGSHÖHE FÜR DIE HEBAMMENARBEIT. Das Angebot des GKV – 2,3%
Erhöhung – ist völlig unangemessen. (Das hieße z.B. bei Vergütung
für eine Geburt im Geburtshaus eine Steigerung von 449,90 um 10,35 auf
460,25 / als 2. Hebamme von 29,09 auf 29,76 je halbe Std.)

WEITERER SCHWERPUNKT ist das Anliegen des GKV, die VERGÜTUNGSSTRUKTUR
FÜR BELEGHEBAMMEN grundsätzlich zu verändern durch eine qualitative
Unterscheidung zwischen Beleghebammen im Klinik-Schichtdienst und
Beleghebammen mit 1:1-Betreuung ohne Einbindung in das
Klinik-Dienstsystem.

Der GKV will außerdem erreichen, dass eine Beleghebamme im
Schichtdienst nicht mehr als 2 Frauen gleichzeitig betreut. Für die
Gebärende wäre das zweifelsohne eine Chance auf eine gute Betreuung.
Doch leider geht dieser Vorschlag des GKV völlig an der Realität
vorbei. Eine angemessene Vergütung der Beleghebammen wäre der einzig
richtige Weg, damit nicht noch mehr Kolleginnen ihren Beruf aufgeben und
kleine Geburtsstationen schließen müssen.

Diese Forderung des GKV (Beleghebammen) hat zunächst KEINEN EINFLUSS
AUF Sie, die GEBURTSHAUSHEBAMMEN, auch nicht auf diejenigen, die
zusätzlich als Hausgeburts- oder Beleghebamme tätig sind, denn Sie
alle leisten eine 1:1-Betreuung in diesem Sinne.

Doch wie immer steckt der Teufel im Detail und eine spätere
Rückwirkung auf die Arbeitsorganisation der Geburtshäuser, vor allem
auf

diejenigen, die mit größeren Teams und/oder im Dienstsystem arbeiten,
können wir im Moment noch nicht ausschließen. Uns ist bewusst, dass
wir einen möglichen Bumerang-Effekt vermeiden müssen. Für einige
Situationen müssen ggf. Ausnahmetatbestände geregelt werden.

Die VIELFALT DER GEBURTSHÄUSER, auch und gerade hinsichtlich
Arbeits-und Teamorganisation, MUSS AUF JEDEN FALL ERHALTEN BLEIBEN.
Dafür setzen wir uns ein.

Unsere Bitte: Aktionismus ist nicht hilfreich, bitte wirken Sie auch auf
Ihre Frauen beruhigend ein.

Gemeinsam mit den Hebammenverbänden werden wir in der Schiedsstelle
alles für eine Lösung tun, die der Sicherheit von Mutter und Kind

dient und gleichzeitig die Hebammen stärkt.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Dickmann-Löffler

Vorstand