Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass die Übergangsvereinbarung zur Videobetreuung freiberuflicher Hebammen nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V ab dem 1.10. verlängert wird. Sie gilt vorerst bis zum 30.06.2023, wobei eine Verlängerung bis zum Abschluss des neuen Rahmenvertrags geplant ist. Diesmal wurde die Vereinbarung für einen längeren Zeitraum abgeschlossen, das gibt noch mehr Planungssicherheit. Das sind sehr gute Nachrichten für alle Hebammen und wir freuen uns, als Netzwerk der Geburtshäuser für diese Verlängerung einen wichtigen Beitrag geleistet zu haben.
Es gibt neue technische Voraussetzungen, für die auch Übergangsregelungen geplant sind. Diese sind dem Vertrag zu entnehmen, den ihr auf der Homepage des GKV-SV unter folgendem Link findet:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/22-09-12_Unterschriftenversion_Ubergangsvereinbarung_Videobetreuung_Hebamme
Eine aktuelle Liste der Videodienstanbieter findet ihr unter folgendem Link auf der website des GKV-Spitzenverbandes: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/kv_videosprechstunde/videosprechstunde.jsp
euer Vorstand