Vertragspartnerschaft – Information über die Entscheidung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.1.2025
Am 23.1.2025 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das Urteil des SG Berlin vom 25.01.2023 aufgehoben und die Klage des DHV, wonach das NWGH nicht als Vertragspartner am Hebammenhilfevertrag (Rahmenvertrag) zu beteiligen sei, als unzulässig zurückgewiesen. Das Landessozialgericht folgte in seinem Urteil unserer und der vom GKS-SV geteilten Rechtsauffassung, dass die Frage, wer als Vertragspartner am Rahmenvertrag zu beteiligen ist, vorab einer gerichtlichen Klärung zunächst der Schiedsstelle als gesetzlich vorgegebenes Konfliktlösungsinstrument zur Klärung vorzulegen ist.
Zu diesem Weg hatte das NWGH im Rahmen der mit dem DHV aufgetretenen Meinungsverschiedenheit zum Vertragspartnerstatus des NWGH schon frühzeitig angeregt.
Wir werden uns jetzt mit vereinten Kräften dafür einsetzen, diese aufgrund des Urteilsspruches zwingend der Schiedsstelle vorzulegende Fragestellung so zügig wie möglich voranzutreiben.
Es ist uns nach wie vor ein großes Anliegen, zusammen mit dem DHV und dem BfHD auf Seiten der Hebammen gemeinsam die notwendigen Vergütungserhöhungen für alle Hebammen zu erreichen. Es ist wertvolle Zeit verloren gegangen, aber wir sind jetzt wirklich kurz vor dem Ziel, dass alle Hebammen und Geburtshäuser von einem neuverhandelten Hebammenhilfevertrag profitieren können.
Berlin/Bonn, 23.1.2025