Geburtshaus Finden

Cool Timeline

2019
Gründung der „Akademie des Netzwerks der Geburtshäuser“

Gründung der „Akademie des Netzwerks der Geburtshäuser“ mit dem Ziel, geburtshausspezifische Fort- und Weiterbildungen anzubieten

2019
20-jähriges Jubiläum

Das Netzwerk der Geburtshäuser begeht sein 20-jähriges Bestehen

2018
Ein unaufwändiger Modus zur Ermittlung künftiger Kostensteigerungen

wird durch eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit von Netzwerk der Geburtshäuser, DHV und GKV-SV erreicht. Die Höhe der BKP beträgt seit 2019 804 Euro.

2017
Steuerrechtliche Anerkennung

Das Netzwerk der Geburtshäuser wird steuerrechtlich als Berufsverband anerkannt.

2015-2016
Netzwerk der Geburtshäuser ist beharrlich und präsent!

Das Netzwerk der Geburtshäuser arbeitet an seiner Vereinsstruktur, Satzung, Inhalten und Zielen seiner Arbeit und versteht sich als konsequenter Interessenvertreter für Geburts-häuser und die in den Geburtshäusern arbeitenden Hebammen. Folgerichtig wird weiter daran gearbeitet, sich zum Berufsverband zu entwickeln und zu profilieren. Infolgedessen entfällt die Basis der Gemeinnützigkeit. Namensänderung: „Netzwerk

2015
Schiedsverhandlung zum Hebammen-Rahmenvertrag

mit der Teilnahme des Netzwerks der Geburtshäuser. Verhandlungsschwerpunkte sind die Ausschlusskriterien bei Hausgeburten und der Ausgleich der Haftpflichtkosten. Zusammen mit dem BfHD stimmt das Netzwerk für einen Sicherstellungszuschlag für alle Hebammen mit dem Ziel, wieder mehr Hebammen für die Arbeit in einem Geburtshaus zu gewinnen. Dem neu gegründeten deutschen Fachverband

2014-2015
Bedrohliche existenzielle Situation in der Versorgung mit Hebammenhilfe

Extrem gestiegenen Haftpflichtprämien und der Rückzug mehrerer Versicherer aus der Haftpflicht für die außerklinische Geburtshilfe überlagern alle anderen Themen. Das Netzwerk der Geburtshäuser wirkt aktiv mit an den politischen und inhaltlich-fachlichen Prozessen zur Erhaltung der außerklinischen Geburtshilfe und der Vorbereitung eines Sicherstellungszuschlags für Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe zum Ausgleich

2014
Zur Ermittlung der Betriebskosten für die Geburt in einem Geburtshaus

als Basis für weitere Verhandlungen über die BKP. Das Netzwerk der Geburtshäuser, DHV und BfHD beauftragen einen gemeinsamen Gutachter. Die Mehrzahl der Geburtshäuser des Netzwerks nimmt an der Befragung zur Erstellung des Gutachtens teil. Das Netzwerk übernimmt einen hohen Kostenbeitrag zur Finanzierung ungeachtet seiner noch geringen Anzahl von Mitgliedern.

2013
Zuschlag für QM-Tätigkeit in Höhe von 7 Euro

Durch Nachverhandlungen mit der GKV, den Hebammenverbänden und des Netzwerks der Geburtshäuser. Die BKP steigt auf 707 Euro. Die Schiedsstelle macht zur Auflage sich bis zur nächsten Verhandlungsrunde im Jahr 2015 auf gemeinsame Kostenbestandteile zu einigen und verlässliche Kostendaten durch ein gemeinsames Gutachten zu erbringen. Der extreme Anstieg

2012
Konsolidierung des Netzwerks der Geburtshäuser

und erneute Vertretung der Geburtshäuser in den Verhandlungen mit dem GKV. Verhandlungsführer für die Belange der Geburtshäuser ist inzwischen der DHV. Schiedsstelle legt als BKP für im Geburtshaus begonnene Geburten 700 Euro fest, so dass auch der Aufwand für verlegte Geburten finanziert werden kann