Geburtshaus Finden

Cool Timeline

2011
Die Entwicklung des Qualitätsmanagements wird beendet

Die Verbundzertifizierung erfolgt ab sofort durch eine Fachfirma. Das Netzwerk der Geburtshäuser definiert seine Aufgaben in der Interessenvertretung gegenüber den Krankenkassen, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und der Erfahrungsaustausch der Geburtshäuser untereinander sowie spezifische Fortbildungen.

Januar 2011
Die Liquidation wird verhindert

indem eine erneute Mitgliederversammlung das Wiederaufleben des Vereins beschließt und einen neuen Vorstand wählt.

Ende 2010
Wiederbelebung des Netzwerks der Geburtshäuser

wird durch verbliebene Mitglieder und der Liquidatorin in die Wege geleitet, um die erreichten Ergebnisse und Erfahrungen des Netzwerks zu sichern und wieder für die Interessen der Geburtshäuser eintreten zu können. Viele Geburtshäuser haben inzwischen das Netzwerk der Geburtshäuser verlassen und sind zum DHV (ehemals BDH) gewechselt.

Juni 2010
Beschluss, das Netzwerk der Geburtshäuser aufzulösen

Uneinigkeit über Ziele, Aufgaben, Handlungsspielraum und Befugnisse des Vorstands und der Koordinationsstelle QM des Netzwerks der Geburtshäuser sowie die Unmöglichkeiten einer angemessenen Vergütung für Vorstands- und Beiratstätigkeit haben zur Folge, dass der Vorstand zurücktritt und kein neuer Vorstand gewählt werden kann. Die Konkurrenz zwischen dem BDH und dem Netzwerk der

2008-2010
Installation des Qualitätsmanagement-Systems in allen Geburtshäusern

Dafür wird die Koordinationsstelle „Qualitätsmanagement“ gegründet. Die ersten Geburtshäuser werden erfolgreich im Verbund zertifiziert. Das Netzwerk der Geburtshäuser ist neben den beiden Hebammenverbänden Verhandlungspartner für alle Belange der Geburtshäuser und Mitglied der Schiedsstelle. Es werden mögliche Rechts-formen für ein Geburtshaus definiert. Als Grundlage für die Verhandlung der BKP führt das

2008
Der Ergänzungsvertrag

über „Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen gemäß § 134 a SGB V“ (ErgV) zwischen dem Netzwerk der Geburtshäuser, den Hebammenverbänden und dem GKV-SV wird abgeschlossen. Gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine Betriebskostenpauschale (BKP) von 550 Euro für eine vollendete

2006-2007
Einreichung des Gesetzentwurfs

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Krankenkassen unterstützen das Netzwerk der Geburtshäuser im Gesetzgebungsverfahren. Nach mehreren Anhörungen im Gesundheitsausschuss und vier Lesungen stimmt der Bundesrat ebenfalls dem Gesetzentwurf zu. Die Gesundheitsreform wird mit den heutigen Regelungen und Leistungsgrundsätzen für Geburtshäuser verabschiedet. Die gesetzliche Verankerung der Geburtshäuser im Sozialgesetzbuch V als

2005-2006
Ein gemeinsamer Gesetzentwurf

wird vom Netzwerk der Geburtshäuser, der Koordinationsstelle der Berliner Geburtshäuser und der Hebammenberufsverbände BDH (heute DHV) und BfHD erstellt zur Überführung aller leistungsrechtlichen Regelungen bzgl. Schwangerschaft und Geburt aus der veralteten RVO in das neue SGB V.

2005
Die Techniker Krankenkasse,

erstattet allen Geburtshäusern mit Qualitätsmanagement-System eine Betriebskostenpauschale von 400 Euro in Form von Einzelfallentscheidungen, weitere Kassen des VdAK schließen sich dieser Regelung an.

2002-2003
Ein gemeinsamer Gesetzentwurf

der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Aufnahme der Geburtshäuser in das Sozialgesetzbuch (SGB) mit einer Regelung der Betriebskostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen wurde beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingebracht. Beginn eines langwieriges Prüf- und Gesetzgebungsverfahren beginnt.