Am 29. September 2022 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil zur Forderung von Beratung, Dokumentation und Transparenz bei Gruppenversicherungsverträgen gefällt.
Das Urteil betrifft alle Versicherungsnehmer von Gruppenversicherungen, die eine Vergütung erhalten und stellt fest, dass diese Versicherungsnehmer zugleich auch Versicherungsvermittler sind und damit alle Vermittler-Verpflichtungen zu erfüllen haben. Somit betrifft das Urteil auch die Versicherungsleistungen der Berufshaftpflicht für Hebamme über den Deutschen Hebammenverband (DHV). Eine Zusammenstellung des Urteils sowie seiner Auswirkungen findet ihr in einer Pressemitteilung des Heilwesennetzwerks: EUGH Hebammen
Siehe dazu auch unsere Informationsveranstaltung am 31.01.2023!