Die Entwicklung des Qualitätsmanagements wird beendet

Die Verbundzertifizierung erfolgt ab sofort durch eine Fachfirma. Das Netzwerk der Geburtshäuser definiert seine Aufgaben in der Interessenvertretung gegenüber den Krankenkassen, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und der Erfahrungsaustausch der Geburtshäuser untereinander sowie spezifische Fortbildungen.

Wiederbelebung des Netzwerks der Geburtshäuser

wird durch verbliebene Mitglieder und der Liquidatorin in die Wege geleitet, um die erreichten Ergebnisse und Erfahrungen des Netzwerks zu sichern und wieder für die Interessen der Geburtshäuser eintreten zu können. Viele Geburtshäuser haben inzwischen das Netzwerk der Geburtshäuser verlassen…

Beschluss, das Netzwerk der Geburtshäuser aufzulösen

Uneinigkeit über Ziele, Aufgaben, Handlungsspielraum und Befugnisse des Vorstands und der Koordinationsstelle QM des Netzwerks der Geburtshäuser sowie die Unmöglichkeiten einer angemessenen Vergütung für Vorstands- und Beiratstätigkeit haben zur Folge, dass der Vorstand zurücktritt und kein neuer Vorstand gewählt werden…

Installation des Qualitätsmanagement-Systems in allen Geburtshäusern

Dafür wird die Koordinationsstelle „Qualitätsmanagement“ gegründet. Die ersten Geburtshäuser werden erfolgreich im Verbund zertifiziert. Das Netzwerk der Geburtshäuser ist neben den beiden Hebammenverbänden Verhandlungspartner für alle Belange der Geburtshäuser und Mitglied der Schiedsstelle. Es werden mögliche Rechts-formen für ein Geburtshaus…

Der Ergänzungsvertrag

über „Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen gemäß § 134 a SGB V“ (ErgV) zwischen dem Netzwerk der Geburtshäuser, den Hebammenverbänden und dem GKV-SV wird abgeschlossen. Gesetzlichen Krankenkassen…

Einreichung des Gesetzentwurfs

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Krankenkassen unterstützen das Netzwerk der Geburtshäuser im Gesetzgebungsverfahren. Nach mehreren Anhörungen im Gesundheitsausschuss und vier Lesungen stimmt der Bundesrat ebenfalls dem Gesetzentwurf zu. Die Gesundheitsreform wird mit den heutigen Regelungen und Leistungsgrundsätzen für Geburtshäuser…

Ein gemeinsamer Gesetzentwurf

wird vom Netzwerk der Geburtshäuser, der Koordinationsstelle der Berliner Geburtshäuser und der Hebammenberufsverbände BDH (heute DHV) und BfHD erstellt zur Überführung aller leistungsrechtlichen Regelungen bzgl. Schwangerschaft und Geburt aus der veralteten RVO in das neue SGB V.

Die Techniker Krankenkasse,

erstattet allen Geburtshäusern mit Qualitätsmanagement-System eine Betriebskostenpauschale von 400 Euro in Form von Einzelfallentscheidungen, weitere Kassen des VdAK schließen sich dieser Regelung an.

Ein gemeinsamer Gesetzentwurf

der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Aufnahme der Geburtshäuser in das Sozialgesetzbuch (SGB) mit einer Regelung der Betriebskostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen wurde beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingebracht. Beginn eines langwieriges Prüf- und Gesetzgebungsverfahren beginnt.